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Ehrenordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Webmaster   
Sonntag, den 05. April 2009 um 15:21 Uhr
Der Betriebssport-Kreisverband Köln e.V. ehrt Personen, die sich um den Betriebssport verdient gemacht haben.

§1

Der Verband kann als Auszeichnungen verleihen:

A. Ehrenzeichen
B. Ehrengaben
C. Ehrenmitgliedschaften
D. ÄLTESTENRAT

§2

Als Ehrenzeichen werden verliehen:
  1. die bronzene Ehrennadel für wesentliche Verdienste um die Führung eines Kreisverbandes bei mindestens 5-jährigen Zugehörigkeit sowie bei 10-jähriger sportlichen aktiver Tätigkeit oder einer ehrenamtlichen Funktion in dem gleichen Verein.
  2. die silberne Ehrennadel für besondere Verdienste um die Führung eines Kreisverbandes bei einer mindestens 10-jährigen Zugehörigkeit sowie bei 15-jähriger sportlichen aktiver Tätigkeit oder einer ehrenamtlichen Funktion in dem gleichen Verein.
  3. die goldene Ehrennadel für ganz besondere Verdienste um die Führung eines Kreisverbandes bei einer mindestens 15-jährigen Zugehörigkeit sowie bei einer 20-jährigen sportlichen aktiven Tätigkeit oder einer ehrenamtlichen Funktion in dem gleichen Verein. Die Verleihung der Goldenen Ehrennadel erfolgt frühestens nach der Verleihung der silbernen Ehrennadel.        
  4. der Ehrenring für außerordentliche Verdienste um die Führung eins Kreisverbandes bei 30-jähriger ununterbrochener Tätigkeit.

§3

In besonderen Fällen können Ehrengaben an BSG’en/SG’en sowie an Personen, die nicht Mitglied in einer BSG/SG oder des Verbandes sind, verliehen werden.

§4

Als besondere Auszeichnung kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

§5

Besonders verdiente, über Jahrzehnte hinweg tätige Vorstandsmitglieder/Ehrenmitglieder des BKV Köln e.V. können nach ihrem Ausscheiden aus dem „aktiven Dienst“ in den Ältestenrat aufgenommen werden. Auf Grund ihres großen Erfahrungsschatzes beraten Sie den Vorstand in besonderen wichtigen und zukunftweisenden Angelegenheiten. Einmal im Jahr treffen Sie sich zu einem Gedankenaustausch. Vorsitz als Alterspräsident führt das nach Lebensjahren älteste Mitgliede oder sein Vertreter.

§6

Der Vorstand gemäß §5 der Satzung des BKV Köln entscheidet über die Verleihung der Auszeichnungen. Anträge hierzu sind mit schriftlicher Begründung an den Vorstand des BKV Köln zu richten.

§7

Über die Auszeichnungen wird eine Urkunde ausgestellt, in welcher der Grund der Auszeichnung angegeben ist.

§8

Die Auszeichnungen sollten auf einem der Ehrung folgendem Verbandstag überreicht werden. Kann dieses nicht erfolgen, so sollte die Ehrung an einem anderen würdigen Rahmen erfolgen.

Neufassung am 25.März 1982
Änderung am 31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 05. April 2009 um 15:29 Uhr
 
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