Betriebssport-Kreisverband Köln e.V.
Liebe Sportkameraden !
Auf den folgenden
Seiten finden Sie einige Hinweise zum
allgemeinen Handling
mit der Passstelle.
Im einzelnen finden Sie hier Informationen zu folgen Themen:
Die
Passstelle ist die allgemeine Verwaltung für alle Sportlerinnen und Sportler,
die aktiv an Meisterschaftsspielen teilnehmen und deshalb einen Spielpass haben
müssen.
Näheres hierzu im Abschnitt Spielberechtigung !
Sollten Sie irgendwelche Fragen rund um das Thema Pässe/Spielberechtigungenn haben, so können Sie sich gern auch direkt an mich wenden. Sie erreichen mich wie folgt:
Klaus-Peter Rother
Am Trappenbruch 19
50259 Pulheim
Telefon: 02238 / 140 950 (privat)
0221 / 308 - 62525 (Büro)
e-mail: passstelle@betriebssport-koeln.de
Zurück nach oben geht es hier.
Für die
Beantragung eines neuen Spielerpasses benötigen Sie ein vorgegebenes
Antragsformular des BKV Köln. Die Formularbezeichnung lautet BKV001
(siehe links unten auf dem Formular) und hat momentan den Stand 01/2001.
Dieses Formular wurde im November 2001 an alle BSGen als Kopiervorlage
verschickt und kann auch hier als
PDF-Download geholt werden.
Alle anderen Formulare sind ungültig und nicht mehr zu verwenden !
Sollte es eine Änderung im Formular geben, so wird dies mitgeteilt und
eine neue Kopiervor-
lage zur Verfügung gestellt werden.
Das gültige Formular erhalten Sie hier als PDF-Download.
Das
Antragsformular ist komplett auszufüllen. Insbesondere sollten Sie dabei
folgende Punkte berücksichtigen (von oben nach unten auf dem Formular):
BSG-Name
Sportart
Persönliche Daten des Antragsstellers sowie dessen Unterschrift
Sportliche Betätigung des Antragsstellers in dieser Sportart. Wenn der Antragssteller ansonsten nicht in dieser Sportart vereinsmäßig aktiv tätig ist, so kreuzen Sie bitte das Kästchen mit »NEIN« durch !
Zur
Bestätigung der Richtigkeit der gemachten Angaben, muss ein
Vertreter der BSG den Neuantrag ebenfalls unterzeichnen.
Hier kann außerdem zusätzlich eine Angabe gemacht werden, an wen der
fertige Ausweis geschickt werden soll.
Ist das angeforderte Datum der Mitgliedschaft leer, bzw. jünger als 3
Monate, so wird bei der Abrechnung unterstellt, dass es sich um ein komplett
neues Mitglied der BSG handelt und die entsprechenden Beträge erhoben.
Es wird ein Passbild benötigt.
Anmerkung: ”Passbild” ist ein feststehender Begriff. Dies gilt für Größe,
Qualität und Papierbeschaffenheit. Die Buntfotokopie eines Dienstausweises
ist hier genauso unbrauchbar, wie
ein PC-Ausdruck in Blöckchengrafik auf Normalpapier.
Von der Passstelle werden außerdem alle Bilder abgelehnt, denen man eine alte
Verwendung ansieht.
D.h. perforierte, gelochte und abgestempelte Bilder werden
abgelehnt !
Die Passstelle gibt sich Mühe einen vernünftigen Pass zu erstellen, geben Sie
sich bitte die Mühe, auf ein zumutbares Foto zu achten !
Sind
diese Punkte alle erfüllt, dann gilt der Passneuantrag als vollständig.
Nur aus
einem vollständigem Passneuantrag kann ein Spielerpass werden, der wiederum
eine Spielberechtigung dokumentiert.
Der vollständige Passneuantrag wird direkt an die Passstelle geschickt. Wenn er
an der richtigen Stelle gefaltet wird (siehe Falzmarkierung) kann das
Antragsformular direkt als Adressträger in einem Norm-Fenster-Umschlag
verwendet werden.
Alle anderen benutzten Anschriften führen zumindest zu erheblichen
Zeitverlusten bis zur Erteilung einer Spielberechtigung, wenn nicht sogar zum
Verlust des kompletten Antrages.
Die
Ausnahme von dieser Reglung ist die Sparte Tischtennis. Hier wird die
Passverwaltung direkt bei der Spartenleitung abgewickelt. Die Anträge gehen
deshalb in diesem Fall immer direkt an den Spartenleiter.
Beachten Sie bitte die Bestimmungen im Abschnitt Spielberechtigung.
Zurück nach oben geht es hier.
Ein Spielerpass ist
immer für das Jahr gültig, für das er ein gültiges Jahresmärkchen
beinhaltet. Jeder Spielerpass wird, wenn nicht von der BSG entsprechend anders
beantragt, automatisch verlängert.
Diese Verlängerungsaktion
läuft seit 2004 jedes Jahr im Oktober von der Passstelle aus. Hierbei erhält jede
Sparte jeder BSG eine Auflistung, die alle spielberechtigten Mitglieder enthält.
Außerdem kommen mit gleicher Post in der erforderlichen Anzahl die Jahresmärkchen
für das kommende Jahr. Die Verantwortlichen kontrollieren die Aufstellung
und die Anzahl der Märkchen und sorgen dafür, dass die Passmarken in die
Spielerpässe geklebt werden.
Wenn bis einschließlich
Dezmeber keine Einwände seitens der BSGen bei der Passstelle
eingehen, so gilt die Aufstellung und Märkchen als vollständig und korrekt.
Diese Tatsache führt dann zur Abrechnung der Kasse des BKV Köln mit der BSG,
beruhend auf den Zahlen der akzeptierten Liste.
Für den Fall, dass
Spielerinnen oder Spieler gestrichen werden sollen, da sie nicht mehr aktiv an
Meisterschaftsspielen teilnehmen wollen, müssen Sie dies mit Hilfe der
gelieferten Aufstellung tun. Korrigieren Sie die Aufstellung und senden Sie
diese bis zum Dezember, mit Datum und Unterschrift versehen, zurück an die Passstelle. Dies
können Sie per Brief, Fax bzw. E-Mail erledigen. Nur
durch Zurückschicken einer berichtigten Aufstellung können Sie die
Abrechnungsdaten beeinflussen !
Neu hinzukommende
Spielerinnen und Spieler werden immer nur über einen Passneuantrag abgewickelt.
Pässe, die bis März
des laufenden Jahres nicht verlängert wurden, werden ungültig und
müssen ggf. neu beantragt werden !
Zurück nach oben geht es hier.
Die Spielberechtigung
wird von der Passstelle erteilt.
Im Normalfall wird Spielberechtigung 7 Tage nach Zugang des vollständigen
Passneuantrages (siehe Passneuantrag) bei der Passstelle vergeben.
Beim Spielberechtigungsdatum ist es nicht maßgeblich, ob der neue Spielerpass sich
bereits bei der BSG befindet !
Ausschlaggebend ist das von der Passstelle vergebene Datum, welches sich
normalerweise auch auf dem Spielerpass wiederfindet und auf alle Fälle bei der
Passstelle abgefragt werden kann.
Bei einer
Passkontrolle kann auf den laufenden Passneuantrag verwiesen werden !
Für besonders eilige
Anträge besteht die Möglichkeit den ausgefüllten Passneuantrag direkt an die
Passstelle zu faxen. Das Fax-Eingangsdatum gilt dann als Zugangsdatum bei der
Passstelle, wenn innerhalb der nächsten 4 Arbeitstage der Antrag im Briefkasten
der Passstelle ankommt.
Zurück nach oben geht es hier.
Der Spielerpass ist
ein Dokument, das immer Eigentum der BKV bleibt. Nach dem Ausscheiden des
Passinhabers aus dem Spielbetrieb ist der Pass an die ausstellende
Stelle (Passstelle, bei Tischtennis der Spartenleiter) zurückzuschicken.
Ein Spielerpass ist gültig,
wenn er die Unterschrift des Passinhabers trägt und ein für das laufende Jahr
gültige Passmärkchen eingeklebt ist.
Ein gültiger
Spielpass berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen.
Die Spielerpässe können bei jedem Meisterschaftsspiel kontrolliert werden.
Zurück nach oben geht es hier.