Passstelle des

Betriebssport-Kreisverband Köln e.V.

 

Liebe Sportkameraden !

Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Hinweise zum
allgemeinen Handling mit der Passstelle.

Im einzelnen finden Sie hier Informationen zu folgen Themen:

 

Allgemeines:

Die Passstelle ist die allgemeine Verwaltung für alle Sportlerinnen und Sportler, die aktiv an Meisterschaftsspielen teilnehmen und deshalb einen Spielpass haben müssen.

Näheres hierzu im Abschnitt Spielberechtigung !

Sollten Sie irgendwelche Fragen rund um das Thema Pässe/Spielberechtigungenn haben, so können Sie sich gern auch direkt an mich wenden. Sie erreichen mich wie folgt:

Klaus-Peter Rother

Am Trappenbruch 19

50259 Pulheim

 

Telefon:    02238 / 140 950 (privat)

                  0221 / 308 - 62525 (Büro)

e-mail: passstelle@betriebssport-koeln.de

                    

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Passneuantrag:

Für die Beantragung eines neuen Spielerpasses benötigen Sie ein vorgegebenes Antragsformular des BKV Köln. Die Formularbezeichnung lautet BKV001 (siehe links unten auf dem Formular) und hat momentan den Stand 01/2001.
Dieses Formular wurde im November 2001 an alle BSGen als Kopiervorlage verschickt und kann auch hier als
PDF-Download geholt werden.
Alle anderen Formulare sind ungültig und nicht mehr zu verwenden !
Sollte es eine Änderung im Formular geben, so wird dies mitgeteilt und eine neue Kopiervor-
lage zur Verfügung gestellt werden.

Das gültige Formular erhalten Sie hier als PDF-Download

 

Das Antragsformular ist komplett auszufüllen. Insbesondere sollten Sie dabei folgende Punkte berücksichtigen (von oben nach unten auf dem Formular):     


Anmerkung: ”Passbild” ist ein feststehender Begriff. Dies gilt für Größe, Qualität und Papierbeschaffenheit. Die Buntfotokopie eines Dienstausweises ist hier genauso unbrauchbar, wie ein PC-Ausdruck in Blöckchengrafik auf Normalpapier. Von der Passstelle werden außerdem alle Bilder abgelehnt, denen man eine alte Verwendung ansieht.
D.h. perforierte, gelochte und abgestempelte Bilder werden abgelehnt !
Die Passstelle gibt sich Mühe einen vernünftigen Pass zu erstellen, geben Sie sich bitte die Mühe, auf ein zumutbares Foto zu achten !

 Sind diese Punkte alle erfüllt, dann gilt der Passneuantrag als vollständig.

Nur aus einem vollständigem Passneuantrag kann ein Spielerpass werden, der wiederum
eine Spielberechtigung dokumentiert.

Der vollständige Passneuantrag wird direkt an die Passstelle geschickt. Wenn er an der richtigen Stelle gefaltet wird (siehe Falzmarkierung) kann das Antragsformular direkt als Adressträger in einem Norm-Fenster-Umschlag verwendet werden.
Alle anderen benutzten Anschriften führen zumindest zu erheblichen Zeitverlusten bis zur Erteilung einer Spielberechtigung, wenn nicht sogar zum Verlust des kompletten Antrages.

Die Ausnahme von dieser Reglung ist die Sparte Tischtennis. Hier wird die Passverwaltung direkt bei der Spartenleitung abgewickelt. Die Anträge gehen deshalb in diesem Fall immer direkt an den Spartenleiter.

Beachten Sie bitte die Bestimmungen im Abschnitt Spielberechtigung.

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Passverlängerungen:

Ein Spielerpass ist immer für das Jahr gültig, für das er ein gültiges Jahresmärkchen beinhaltet. Jeder Spielerpass wird, wenn nicht von der BSG entsprechend anders beantragt, automatisch verlängert.

Diese Verlängerungsaktion läuft seit 2004 jedes Jahr im Oktober  von der Passstelle aus. Hierbei erhält jede Sparte jeder BSG eine Auflistung, die alle spielberechtigten Mitglieder enthält. Außerdem kommen mit gleicher Post in der erforderlichen Anzahl die Jahresmärkchen für das kommende Jahr.  Die Verantwortlichen kontrollieren die Aufstellung und die Anzahl der Märkchen und sorgen dafür, dass die Passmarken in die Spielerpässe geklebt werden.  

Wenn bis einschließlich Dezmeber keine Einwände seitens der BSGen bei der Passstelle eingehen, so gilt die Aufstellung und Märkchen als vollständig und korrekt.
Diese Tatsache führt dann zur Abrechnung der Kasse des BKV Köln mit der BSG, beruhend auf den Zahlen der akzeptierten Liste. 

Für den Fall, dass Spielerinnen oder Spieler gestrichen werden sollen, da sie nicht mehr aktiv an Meisterschaftsspielen teilnehmen wollen, müssen Sie dies mit Hilfe der gelieferten Aufstellung tun. Korrigieren Sie die Aufstellung und senden Sie diese bis zum Dezember, mit Datum und Unterschrift versehen, zurück an die Passstelle. Dies können Sie per Brief,  Fax bzw. E-Mail erledigen. Nur durch Zurückschicken einer berichtigten Aufstellung können Sie die Abrechnungsdaten beeinflussen ! 

Neu hinzukommende Spielerinnen und Spieler werden immer nur über einen Passneuantrag abgewickelt. 

Pässe, die bis März des laufenden Jahres nicht verlängert wurden, werden ungültig und
müssen ggf. neu beantragt werden !

 

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Spielberechtigung:

Die Spielberechtigung wird von der Passstelle erteilt.
Im Normalfall wird Spielberechtigung 7 Tage nach Zugang des vollständigen Passneuantrages (siehe Passneuantrag) bei der Passstelle vergeben.

Beim Spielberechtigungsdatum ist es nicht maßgeblich, ob der neue Spielerpass sich bereits bei der BSG befindet !
Ausschlaggebend ist das von der Passstelle vergebene Datum, welches sich normalerweise auch auf dem Spielerpass wiederfindet und auf alle Fälle bei der Passstelle abgefragt werden kann.

Bei einer Passkontrolle kann auf den laufenden Passneuantrag verwiesen werden !

Für besonders eilige Anträge besteht die Möglichkeit den ausgefüllten Passneuantrag direkt an die Passstelle zu faxen. Das Fax-Eingangsdatum gilt dann als Zugangsdatum bei der Passstelle, wenn innerhalb der nächsten 4 Arbeitstage der Antrag im Briefkasten der Passstelle ankommt.

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Spielerpass:

Der Spielerpass ist ein Dokument, das immer Eigentum der BKV bleibt. Nach dem  Ausscheiden des Passinhabers aus dem Spielbetrieb ist der Pass an die ausstellende
Stelle (Passstelle, bei Tischtennis der Spartenleiter) zurückzuschicken.

Ein Spielerpass ist gültig, wenn er die Unterschrift des Passinhabers trägt und ein für das laufende Jahr gültige Passmärkchen eingeklebt ist.

Ein gültiger Spielpass berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen.

Die Spielerpässe können bei jedem Meisterschaftsspiel kontrolliert werden.

 

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