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| Abgabenordnung 2006Inhaltsverzeichnis: 2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr 3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins
4.1 Gebühren für Spielberichtsformulare
(Grundsätzlich werden bei Ziffer 4 und 4.1 die jeweiligen gültigen Postgebühren hinzugerechnet.) 4.2 Start- und Meldegebühren der Sparten Bei allen Sparten des Verbandes werden die Start- und Meldegebühren für die Spielsaison und der Turniere nach Erfordernis und gemäß Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung festgelegt. 4.3 Gebühr für Schiedrichter
Diese Gebühr wird von den Vereinen erhoben, die Schiedsrichter zur Leitung von Fußballspielen durch die Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln e. V. in Anspruch nehmen. Sie entfällt, sobald ein Verein einen Sportkameraden zur Ausbildung als Schiedsrichter anmeldet oder einen bereits ausgebildeten Schiedsrichter der Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln zur Leitung von Spielen regelmäßig (mindestens 10 Spiele im Spieljahr) zur Verfügung stellt. 4.4 Spesenordnung für Schiedsrichter für die Saison 2006 Fußball: Die Angleichung der Gebühr erfolgt an die Gebühr des FVM Kreis Köln 1. Änderungen sind aus dem Terminkalender 2006 zu ersehen.
Die Schiedsrichterspesen bzw. -gebühren sind grundsätzlich vom jeweiligen Platzverein oder der Heimmannschaft zu zahlen. Für die Zahlung von Spesen im BKV Köln sind die jeweils gültigen Steuerrichtlinien vom jeweiligen Empfänger einzuhalten.
Amtliches Organ des WBSV und BKV Köln. Die unten genannten Preise beziehen sich auf: Beitrags- und Finanzordnung WBSV, Stand 07/2003, Blatt 8. Pflichtbezug gemäß der Beschlüsse und Organe des WBSV (veröffentlicht in SiB 7-8/1995). Die Lieferung erfolgt monatlich und schließt die Versand- und Portokosten sowie die Mehrwertsteuer ein. Vorbehaltlich einer Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG. Bei Beginn der Mitgliedschaft beim BKV Köln im laufenden Jahr, wird der Bezugspreis anteilig des jährlichen Bezugspreises auf die restlichen Monate berechnet. Aufstellung der Bezugsgebühren:
Grundlage der Zustellung von "SiB" ist die im WBSV-Bestandsbogen 2006 unter "Abschnitt B" gemeldete Anzahl der Einzelmitglieder.
Der §23 der Satzung des BKV Köln e. V. sieht Ordnungsgelder vor. 6.1 Ordnungsgelder des Verbandes
6.2 Ordnungsgelder der Sparten 6.2.1 Sparte Fußball
6.2.2 Sparte Kegeln
6.2.3 Sparte Tennis
6.2.4 Sparte Tischtennis
6.2.5 Sparte Volleyball
6.3 Ordnungsgelder aus dem Spielbetrieb Nach den entsprechenden gültigen Wettspielordnungen der einzelnen Sparten werden bei Verstößen gegen die Sportgesetze Ordnungsgelder erhoben.
Abgabe der Bestandserhebungsbögen für 2006 beim BKV Köln bis zum 06. Januar 2006 Für den nicht vorliegenden Bestandserhebungsbogen am 06. Januar 2006 wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Bestandserhebungsbögen ab dem 07.01.2006. Liegt der Bestandserhebungsbogen nicht rechtzeitig vor, wird die Rechnung nach den Bestandszahlen des Vorjahres angefertigt. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Grundlage ist der 06.01.2006. In Rechnung gestellte Beträge werden bei Nichtzahlung erstmals nach 5 Wochen angemahnt, weitere Mahnungen erfolgen jeweils im Abstand von weiteren 4 Wochen. Folgende Mahngebühren werden vom ursprünglichen Rechnungsbetrag erhoben:
Nach der 3. Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung die gerichtliche Einklagung des Betrages zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten und Gebühren. Die vorstehende Abgabenordnung 2006 umfasst umfasst 4 Seiten und wurde gemäß der Satzung des BKV Köln e. V. nach §24, von dem Gesamtverband einstimmig beschlossen.
Köln, den 08.11.2005
BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND KÖLN E. V. Hubert Ballmann | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||