Betriebssport-Kreis-Verband Köln e.V. 

 
 
 

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Abgabenordnung 2006

(Gemäß §24 der BKV-Satzung)


Inhaltsverzeichnis:

1. Aufnahmegebühr

2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr

3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins

4. Gebühren und Pässe

5. Verbandszeitschrift

6. Ordnungsgelder

7. Fälligkeit

images/top.GIF (854 Byte) 1. Aufnahmegebühr

zu zahlen von Vereinen (BSG´en/SG´en) bei Erwerb der Mitgliedschaft beim BKV Köln. Einmalige Gebühr von:

60,00 €

images/top.GIF (854 Byte) 2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr

pro Verein und Jahr:

108,00 €

Bei Neuaufnahme im laufenden Jahr wird je Monat 1/12 des Grundbetrages berechnet:

9,00 €

Internetgebühr*) bis 20 Mitglieder =

4,00 €

Internetgebühr*) bis 100 Mitglieder =

8,00 €

Internetgebühr*) über 100 Mitglieder =

13,00 €

*) Die Internetgebühr wird vorläufig ausgesetzt!!!
images/top.GIF (854 Byte) 3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins

Betriebssportvereine mit Vereinskennziffer größer als 2003-770
(Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus den Abgaben an die übergeordneten Verbände: DBSV incl. DSB, WBSV, BSVM, Sporthilfe, LSB-NRW, dem Kreis- oder dem Stadtsportbund, Stadtbezirks-Sportverband, der Verwaltungs-BG, GEMA, BKV Köln)

5,36€
Betriebssportler bei Fachverbänden mit Vereinskennziffern bis 770 3,51€
images/top.GIF (854 Byte) 4. Gebühren für Pässe

Neuausstellung eines Spielerpasses je Pass

3,00 €

Verlängerung eines Spielerpasses je Pass

1,50 €

4.1 Gebühren für Spielberichtsformulare

Fußball je Block

4,00 €

Tischtennis je Satz

0,20 €

(Grundsätzlich werden bei Ziffer 4 und 4.1 die jeweiligen gültigen Postgebühren hinzugerechnet.)

4.2 Start- und Meldegebühren der Sparten

Bei allen Sparten des Verbandes werden die Start- und Meldegebühren für die Spielsaison und der Turniere nach Erfordernis und gemäß Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung festgelegt.

4.3 Gebühr für Schiedrichter

Gebühr für Schiedsrichter pro Jahr

100,00 €

Diese Gebühr wird von den Vereinen erhoben, die Schiedsrichter zur Leitung von Fußballspielen durch die Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln e. V. in Anspruch nehmen.

Sie entfällt, sobald ein Verein einen Sportkameraden zur Ausbildung als Schiedsrichter anmeldet oder einen bereits ausgebildeten Schiedsrichter der Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln zur Leitung von Spielen regelmäßig (mindestens 10 Spiele im Spieljahr) zur Verfügung stellt.

4.4 Spesenordnung für Schiedsrichter für die Saison 2006

Fußball: Die Angleichung der Gebühr erfolgt an die Gebühr des FVM Kreis Köln 1. Änderungen sind aus dem Terminkalender 2006 zu ersehen.

pro Spiel einschließlich Fahrgeld

25,00 €

bei Spielausfall einschließlich Fahrgeld

12,50 €

bei Turnieren einschließlich Fahrgeld ganztägig pauschal im Stadtgebiet außerhalb von Köln zuzüglich Reisekosten

60,00 €

Die Schiedsrichterspesen bzw. -gebühren sind grundsätzlich vom jeweiligen Platzverein oder der Heimmannschaft zu zahlen. Für die Zahlung von Spesen im BKV Köln sind die jeweils gültigen Steuerrichtlinien vom jeweiligen Empfänger einzuhalten.

images/top.GIF (854 Byte) 5. Verbandszeitschrift (SiB)

Amtliches Organ des WBSV und BKV Köln.

Die unten genannten Preise beziehen sich auf: Beitrags- und Finanzordnung WBSV, Stand 07/2003, Blatt 8.

Pflichtbezug gemäß der Beschlüsse und Organe des WBSV (veröffentlicht in SiB 7-8/1995). Die Lieferung erfolgt monatlich und schließt die Versand- und Portokosten sowie die Mehrwertsteuer ein. Vorbehaltlich einer Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG.

Bei Beginn der Mitgliedschaft beim BKV Köln im laufenden Jahr, wird der Bezugspreis anteilig des jährlichen Bezugspreises auf die restlichen Monate berechnet.

Aufstellung der Bezugsgebühren:

Gruppe Gemeldete Einzelmitglieder Pflichtabnahme mtl./Exemplar Brutto Bezugspreis inkl. 7% Ust. und Porto für 1/1 Jahr in € Porto pro Jahr Brutto Bezugspreis inkl. 7% Ust. ohne Porto für 1/1 Jahr in €
1   bis 25 1 31,60 6,60 25,00
2 von 26  bis 50 2 40,60 11,60 29,00
3 von 51  bis 75 3 49,60 15,40 34,20
4 von 76  bis 100 4 58,60 15,80 42,80
5 von 101  bis 150 5 68,60 16,20 52,40
6 von 151  bis 200 6 79,00 16,60 62,40
7 von 201  bis 350 8 108,60 23,00 85,60
8 von 351  bis 500 10 151,20 24,60 126,60
9 von 501  bis 1.000 15 215,20 74,00 141,20
10 über 1.001   20 289,20 74,00 215,20

Grundlage der Zustellung von "SiB" ist die im WBSV-Bestandsbogen 2006 unter "Abschnitt B" gemeldete Anzahl der Einzelmitglieder.

images/top.GIF (854 Byte) 6. Ordnungsgelder

Der §23 der Satzung des BKV Köln e. V. sieht Ordnungsgelder vor.

6.1 Ordnungsgelder des Verbandes

Gemäß Gesamt-Vorstandsbeschluss vom 11. September 2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Verbandstagen des BKV Köln ein Ordnungsgeld erhoben.

Dieses beträgt je Verein 41,00 €

6.2 Ordnungsgelder der Sparten

6.2.1 Sparte Fußball

Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 06.09.2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die laut Bestandserhebungsbogen 2006 die Sportart Fußball gemeldet haben.

Dieses beträgt je Verein 20,00 €

6.2.2 Sparte Kegeln

Gemäß Beschluss wird bei Nichtteilnahme an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.

Dieses beträgt je Verein 16,00 €

6.2.3 Sparte Tennis

Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 02.10.2001 sind die an Wettspielen teilnehmenden BSG/SG´en verpflichtet, einen Teilnehmer an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen zu entsenden. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld entsprechend der Rechtsordnung festgesetzt.

Dieses beträgt je Verein 15,00 €

6.2.4 Sparte Tischtennis

Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 05.09.2001 wird bei unentschuldigtem Fehlen bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die laut Bestandserhebungsbogen 2006 die Sparte Tischtennis gemeldet haben.

Dieses beträgt je Verein 20,00 €

6.2.5 Sparte Volleyball

Gemäß der Spartenleitung wird bei Nichtteilnahme an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.

Dieses beträgt je Verein 10,00 €

Bei vorheriger Entschuldigung beim Spartenleiter beträgt das Ordnungsgeld nur

5,25 €

6.3 Ordnungsgelder aus dem Spielbetrieb

Nach den entsprechenden gültigen Wettspielordnungen der einzelnen Sparten werden bei Verstößen gegen die Sportgesetze Ordnungsgelder erhoben.

images/top.GIF (854 Byte) 7. Fälligkeit

Abgabe der Bestandserhebungsbögen für 2006 beim BKV Köln bis zum

06. Januar 2006

Für den nicht vorliegenden Bestandserhebungsbogen am 06. Januar 2006 wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Bestandserhebungsbögen ab dem 07.01.2006. Liegt der Bestandserhebungsbogen nicht rechtzeitig vor, wird die Rechnung nach den Bestandszahlen des Vorjahres angefertigt.

Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Grundlage ist der 06.01.2006.

In Rechnung gestellte Beträge werden bei Nichtzahlung erstmals nach 5 Wochen angemahnt, weitere Mahnungen erfolgen jeweils im Abstand von weiteren 4 Wochen.

Folgende Mahngebühren werden vom ursprünglichen Rechnungsbetrag erhoben:

nach 5 Wochen die 1. Mahnung = 10 %
nach weiteren 4 Wochen die 2. Mahnung = 15 %
nach weiteren 4 Wochen die 3. Mahnung = 20 %

Nach der 3. Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung die gerichtliche Einklagung des Betrages zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten und Gebühren.

Die vorstehende Abgabenordnung 2006 umfasst umfasst 4 Seiten und wurde gemäß der Satzung des BKV Köln e. V. nach §24, von dem Gesamtverband einstimmig beschlossen.

 

Köln, den 08.11.2005

 

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND KÖLN E. V.

Hubert Ballmann
Vorsitzender