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(Gemäß §24 der
BKV-Satzung)
Inhaltsverzeichnis:
1.
Aufnahmegebühr
2.
Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr
3.
Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des
Vereins
4.
Gebühren und Pässe
5.
Verbandszeitschrift
6.
Ordnungsgelder
7.
Fälligkeit
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zu zahlen von Vereinen (BSG´en/SG´en) bei Erwerb der
Mitgliedschaft beim BKV Köln. Einmalige Gebühr von:
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60,00 €
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pro Verein und Jahr bis 25 Mitgliedern:
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36,00 €
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pro Verein und Jahr mit mehr als 25 Mitgliedern: |
108,00 € |
| Bei Neuaufnahme im laufenden Jahr wird je Monat 1/12 des |
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Grundbetrages bei Vereinen bis 25 Mitgliedern berechnet:
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3,00 €
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Grundbetrages bei Vereinen mit mehr 25 Mitgliedern berechnet: |
9,00 € |
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| Internetgebühr*) bis
20 Mitglieder =
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4,00 €
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| Internetgebühr*) bis
100 Mitglieder =
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8,00 €
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| Internetgebühr*) über 100 Mitglieder = |
13,00 € |
| *) Die Internetgebühr
wird vorläufig ausgesetzt!!! |
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a) Betriebssportvereine
mit Vereinskennziffer größer als 2003 770
(Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus den Abgaben an die übergeordneten Verbände: DBSV inkl. DOSB, WBSV, BSVM, Sporthilfe, LSB-NW, dem Kreis- oder dem Stadtsportbund, Stadtbezirks-Sportverband, der Verwaltungs-BG, GEMA, BKV Köln)
*) Die Sporthilfe wird eventuell teurer. Spätere Änderungen vorbehalten. |
5,58 € *)
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b) Betriebssportler
bei Fachverbänden mit Vereinskennziffern bis 770
(WBSV/LSB/DSB, BSVM, SSBK+SBSV, BKV Köln)
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3,73 €
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Neuausstellung eines Spielerpasses je Pass
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3,00 €
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Verlängerung eines Spielerpasses je Pass
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1,50 €
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4.1 Gebühren für Spielberichtsformulare
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Fußball je Block
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4,00 €
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Tischtennis je Satz
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0,20 €
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(Grundsätzlich werden bei Ziffer 4 und 4.1
die jeweiligen gültigen Postgebühren hinzugerechnet.)
4.2 Start- und Meldegebühren der Sparten
Bei allen Sparten des Verbandes werden die
Start- und Meldegebühren für die Spielsaison und der Turniere nach Erfordernis
und gemäß Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung festgelegt.
4.3 Gebühr für Schiedrichter
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Gebühr für Schiedsrichter pro Jahr
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80,00 €
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Diese Gebühr wird von den Vereinen erhoben,
die Schiedsrichter zur Leitung von Fußballspielen durch die Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln e. V. in Anspruch nehmen.
Sie entfällt,
sobald ein Verein einen Sportkameraden zur Ausbildung als Schiedsrichter anmeldet oder einen bereits
ausgebildeten Schiedsrichter der Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln zur Leitung von Spielen regelmäßig
(mindestens 10 Spiele im Spieljahr) zur Verfügung stellt.
4.4 Spesenordnung für Schiedsrichter für
die Saison 2008
Fußball: Die Angleichung der Gebühr erfolgt
an die Gebühr des FVM Kreis Köln 1. Änderungen sind aus dem Terminkalender
2008 zu ersehen.
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pro Spiel einschließlich Fahrgeld
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25,00 €
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bei Spielausfall einschließlich Fahrgeld
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12,50 €
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bei Turnieren einschließlich Fahrgeld ganztägig (pauschal) im
Stadtgebiet
außerhalb von Köln zuzüglich Reisekosten |
60,00 €
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Die Schiedsrichterspesen bzw. -gebühren sind
grundsätzlich vom jeweiligen Platzverein oder der Heimmannschaft zu zahlen. Für die
Zahlung von Spesen im BKV Köln sind die jeweils gültigen Steuerrichtlinien vom
jeweiligen Empfänger einzuhalten.
Amtliches Organ des WBSV und BKV Köln.
Die unten genannten Preise beziehen sich auf: Beitrags- und
Finanzordnung WBSV, Stand 07/2003, Blatt 8.
Pflichtbezug gemäß der Beschlüsse und
Organe des WBSV (veröffentlicht in SiB 7-8/1995). Die Lieferung
erfolgt monatlich und schließt die Versand- und Portokosten sowie die Mehrwertsteuer
ein. Vorbehaltlich einer Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG.
Bei Beginn der Mitgliedschaft beim BKV Köln im laufenden Jahr, wird der
Bezugspreis anteilig des jährlichen Bezugspreises auf die restlichen Monate berechnet.
Aufstellung der Bezugsgebühren:
| Gruppe |
Gemeldete Einzelmitglieder |
Pflichtabnahme mtl./Exemplar |
Brutto Bezugspreis inkl. 7% MwSt. und Porto für 1/1 Jahr in € |
Porto für 1 Jahr |
Brutto Bezugspreis inkl. 7% MwSt. ohne Porto für 1/1 Jahr in € |
| 1 |
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bis 25 |
1 |
31,60 |
6,60 |
25,00 |
| 2 |
von 26 |
bis 50 |
2 |
40,60 |
11,60 |
29,00 |
| 3 |
von 51 |
bis 75 |
3 |
49,60 |
15,40 |
34,20 |
| 4 |
von 76 |
bis 100 |
4 |
58,60 |
15,80 |
42,80 |
| 5 |
von 101 |
bis 150 |
5 |
68,60 |
16,20 |
52,40 |
| 6 |
von 151 |
bis 200 |
6 |
79,00 |
16,60 |
62,40 |
| 7 |
von 201 |
bis 350 |
8 |
108,60 |
23,00 |
85,60 |
| 8 |
von 351 |
bis 500 |
10 |
151,20 |
24,60 |
126,60 |
| 9 |
von 501 |
bis 1.000 |
15 |
215,20 |
74,00 |
141,20 |
| 10 |
über 1.001 |
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20 |
289,20 |
74,00 |
215,20 |
Grundlage der Zustellung von "SiB"
ist die im WBSV-Bestandsbogen 2008 unter "Abschnitt B" gemeldete Anzahl der
Einzelmitglieder.
Der §23 der Satzung des BKV Köln e. V. sieht
Ordnungsgelder vor.
6.1 Ordnungsgelder des Verbandes
| Gemäß Gesamt-Vorstandsbeschluss vom
11. September 2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und
außerordentlichen Verbandstagen des BKV Köln ein Ordnungsgeld erhoben. |
Dieses beträgt je Verein 41,00 €
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6.2 Ordnungsgelder der Sparten
6.2.1 Sparte Fußball
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom
06.09.2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen
Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die
laut Bestandserhebungsbogen 2008 die Sportart Fußball gemeldet haben.
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Dieses beträgt je Verein
20,00 €
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6.2.2 Sparte Kegeln
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Gemäß Beschluss wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und
außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.
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Dieses beträgt je Verein 16,00 €
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6.2.3 Sparte Tennis
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom
02.10.2001 sind die an Wettspielen teilnehmenden BSG/SG´en verpflichtet, einen
Teilnehmer an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen zu
entsenden. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld entsprechend der
Rechtsordnung festgesetzt.
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Dieses beträgt je Verein 15,00 €
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6.2.4 Sparte Tischtennis
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 05.09.2001 wird bei
unentschuldigtem Fehlen bei ordentlichen und außerordentlichen
Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die
laut Bestandserhebungsbogen 2007 die Sparte Tischtennis gemeldet haben.
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Dieses beträgt je Verein 20,00 €
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6.2.5 Sparte Volleyball
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Gemäß der Spartenleitung wird bei Nichtteilnahme an den
ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld
erhoben.
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Dieses beträgt je Verein 10,00 €
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Bei vorheriger Entschuldigung
beim Spartenleiter beträgt das Ordnungsgeld nur
|
5,25 €
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6.3 Ordnungsgelder aus dem Spielbetrieb
Nach den entsprechenden gültigen
Wettspielordnungen der einzelnen Sparten werden bei Verstößen gegen die Sportgesetze
Ordnungsgelder erhoben.
Abgabe der Bestandserhebungsbögen für 2008
15. Januar 2008
Für den nicht vorliegenden
Bestandserhebungsbogen am 15. Januar 2008 wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von
30,00 € erhoben.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der
Bestandserhebungsbogen. Liegt der Bestandserhebungsbogen nicht
rechtzeitig vor, wird die Rechnung nach den Bestandszahlen des Vorjahres angefertigt.
Alle in Rechnung gestellten Beträge sind
sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Grundlage ist der 15.01.2008.
In Rechnung gestellte Beträge werden bei Nichtzahlung
erstmals nach 5 Wochen angemahnt, weitere Mahnungen erfolgen jeweils im Abstand
von weiteren 4 Wochen.
Folgende Mahngebühren werden vom ursprünglichen
Rechnungsbetrag erhoben:
| nach 5 Wochen die 1. Mahnung |
= |
10 % |
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nach weiteren 4 Wochen die 2. Mahnung |
= |
15 % |
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nach weiteren 4 Wochen die 3. Mahnung |
= |
20 % |
Nach der 3. Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung
die gerichtliche Einklagung des Betrages zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten und
Gebühren.
Die vorstehende Abgabenordnung 2008
umfasst umfasst 4 Seiten und wurde gemäß der Satzung des BKV Köln e. V. nach
§24, von dem Gesamtverband einstimmig beschlossen.
Köln, den 20.11.2007/ke
BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND KÖLN E. V.
Hubert Ballmann
Vorsitzender
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