Betriebssport-Kreis-Verband Köln e.V. 

 
 
 

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Abgabenordnung 2009

(Gemäß §24 der BKV-Satzung)


Inhaltsverzeichnis:

1. Aufnahmegebühr

2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr

3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins

4. Gebühren und Pässe

5. Verbandszeitschrift

6. Ordnungsgelder

7. Fälligkeit

images/top.GIF (854 Byte) 1. Aufnahmegebühr

zu zahlen von Vereinen (BSG´en/SG´en) bei Erwerb der Mitgliedschaft beim BKV Köln. Einmalige Gebühr von:

30,00 €

images/top.GIF (854 Byte) 2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr

pro Verein und Jahr bis 25 Mitgliedern:

36,00 €

pro Verein und Jahr mit mehr als 25 Mitgliedern:

108,00 €

Bei Neuaufnahme im laufenden Jahr wird je Monat 1/12 des  

Grundbetrages bei Vereinen bis 25 Mitgliedern berechnet:

3,00 €

Grundbetrages bei Vereinen mit mehr 25 Mitgliedern berechnet:

9,00 €

   
Internetgebühr*) bis 20 Mitglieder =

4,00 €

Internetgebühr*) bis 100 Mitglieder =

8,00 €

Internetgebühr*) über 100 Mitglieder =

13,00 €

*) Die Internetgebühr wird vorläufig ausgesetzt!!!

images/top.GIF (854 Byte) 3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins

a) Betriebssportvereine mit Vereinskennziffer größer als 2003 770
(Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus den Abgaben an die übergeordneten Verbände: DBSV inkl. DOSB, WBSV, BSVM, Sporthilfe, LSB-NW, dem Kreis- oder dem Stadtsportbund, Stadtbezirks-Sportverband, der Verwaltungs-BG, GEMA, BKV Köln)

*) Aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation des BSVM wurde auf dem BSVM-Beirat am 08.11.2008 einstimmig beschlossen, den Mitglieder-Beitrag für 2009 von 0,60 auf 0,30 €/Person zu senken.

5,25 € *)
b) Betriebssportler bei Fachverbänden mit Vereinskennziffern bis 770
(WBSV/LSB/DSB, BSVM, SSBK+SBSV, BKV Köln)
3,43 €
images/top.GIF (854 Byte) 4. Gebühren für Pässe

Neuausstellung eines Spielerpasses je Pass

3,00 €

Verlängerung eines Spielerpasses je Pass

1,50 €

4.1 Gebühren für Spielberichtsformulare

Fußball je Block

4,00 €

Tischtennis je Satz

0,20 €

(Grundsätzlich werden bei Ziffer 4 und 4.1 die jeweiligen gültigen Postgebühren hinzugerechnet.)

4.2 Start- und Meldegebühren der Sparten

Bei allen Sparten des Verbandes werden die Start- und Meldegebühren für die Spielsaison und der Turniere nach Erfordernis und gemäß Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung festgelegt.

4.3 Gebühr für Schiedrichter

Gebühr für Schiedsrichter pro Jahr

80,00 €

Diese Gebühr wird von den Vereinen erhoben, die Schiedsrichter zur Leitung von Fußballspielen durch die Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln e. V. in Anspruch nehmen. 

Sie entfällt, sobald ein Verein einen Sportkameraden zur Ausbildung als Schiedsrichter anmeldet oder einen bereits ausgebildeten Schiedsrichter der Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln zur Leitung von Spielen regelmäßig (mindestens 10 Spiele im Spieljahr) zur Verfügung stellt.

4.4 Spesenordnung für Schiedsrichter für die Saison 2009

Fußball: Die Angleichung der Gebühr erfolgt an die Gebühr des FVM Kreis Köln. Änderungen sind aus dem Terminkalender 2009 zu ersehen.

Pro Spiel einschließlich Fahrgeld

30,00 €

bei Spielausfall einschließlich Fahrgeld

15,00 €

außerhalb von Köln jeweils zuzüglich Reisekosten.

Bei Turnieren je Stunde

10,00 €

je angefangene halbe Stunde

5,00 €

einschließlich Fahrgeld.

Die Schiedsrichterspesen bzw. -gebühren sind grundsätzlich vom jeweiligen Platzverein oder der Heimmannschaft zu zahlen. Für die Zahlung von Spesen im BKV Köln sind die jeweils gültigen Steuerrichtlinien vom jeweiligen Empfänger einzuhalten.

images/top.GIF (854 Byte) 5. Verbandszeitschrift (SiB)

Amtliches Organ des WBSV und BKV Köln.

Pflichtbezug gemäß der Beschlüsse und Organe des WBSV (veröffentlicht in SiB 7-8/1995). Die Lieferung erfolgt monatlich, bis 3.2009 und schließt die Versand- und Portokosten sowie die Mehrwertsteuer ein. Vorbehaltlich einer Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG. Bei Beginn der Mitgliedschaft beim BKV Köln im laufenden Jahr, wird der Bezugspreis anteilig des jährlichen Bezugspreises auf die restlichen Monate berechnet.

Aufgrund der kurzfristigen Änderungen hinsichtlich der verringerten Ausgabe von "SiB" ab dem zweiten Quartal 2009, erhalten Sie die aktuellen Daten und Informationen darüber als Anlage.

images/top.GIF (854 Byte) 6. Ordnungsgelder

Der §23 der Satzung des BKV Köln e. V. sieht Ordnungsgelder vor.

6.1 Ordnungsgelder des Verbandes

Gemäß Gesamt-Vorstandsbeschluss vom 11. September 2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Verbandstagen des BKV Köln ein Ordnungsgeld erhoben.

Dieses beträgt je Verein 40,00 €

6.2 Ordnungsgelder der Sparten

6.2.1 Sparte Fußball

Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 06.09.2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die 2009 am Spielbetrieb teilnehmen.

Dieses beträgt je Verein 20,00 €

6.2.2 Sparte Golf

Nachtrag folgt nach Spartenbeschluss vom 10.12.2008

6.2.3 Sparte Kegeln

Gemäß Beschluss wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.

Dieses beträgt je Verein 16,00 €

6.2.4 Sparte Tennis

Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 02.10.2001 sind die an Wettspielen teilnehmenden BSG/SG´en verpflichtet, einen Teilnehmer an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen zu entsenden. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld entsprechend der Rechtsordnung festgesetzt.

Dieses beträgt je Verein 15,00 €

6.2.5 Sparte Tischtennis

Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 05.09.2001 wird bei unentschuldigtem Fehlen bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die laut Bestandserhebungsbogen 2009 die Sparte Tischtennis gemeldet haben.

Dieses beträgt je Verein 20,00 €

6.2.6 Sparte Volleyball

Gemäß der Spartenleitung wird bei Nichtteilnahme an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.

Dieses beträgt je Verein 10,00 €

Bei vorheriger Entschuldigung beim Spartenleiter beträgt das Ordnungsgeld nur

5,25 €

6.3 Ordnungsgelder aus dem Spielbetrieb

Nach den entsprechenden gültigen Wettspielordnungen der einzelnen Sparten werden bei Verstößen gegen die Sportgesetze Ordnungsgelder erhoben.

images/top.GIF (854 Byte) 7. Fälligkeit

Abgabe der Bestandserhebungsbögen für 2009

15. Januar 2009

Für den nicht vorliegenden Bestandserhebungsbogen ab dem 16. Januar 2009 wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang des Bestandserhebungsbogens. Liegt der Bestandserhebungsbogen nicht rechtzeitig vor, wird die Rechnung nach den Bestandszahlen des Vorjahres angefertigt.

Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Grundlage ist der 15.01.2009.

In Rechnung gestellte Beträge werden bei Nichtzahlung erstmals nach 5 Wochen angemahnt, weitere Mahnungen erfolgen jeweils im Abstand von weiteren 4 Wochen.

Folgende Mahngebühren werden vom ursprünglichen Rechnungsbetrag erhoben:

nach 5 Wochen die 1. Mahnung = 10 %
nach weiteren 4 Wochen die 2. Mahnung = 15 %
nach weiteren 4 Wochen die 3. Mahnung = 20 %

Nach der 3. Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung die gerichtliche Einklagung des Betrages zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten und Gebühren.

Die vorstehende Abgabenordnung 2009 umfasst umfasst 3 Seiten plus Anlage Bezugsbeitrag für "SiB".

 

Köln, den 20.11.2008/ke

 

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND KÖLN E. V.

Hubert Ballmann
Vorsitzender