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| Abgabenordnung 2009Inhaltsverzeichnis: 2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr 3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins
4.1 Gebühren für Spielberichtsformulare
(Grundsätzlich werden bei Ziffer 4 und 4.1 die jeweiligen gültigen Postgebühren hinzugerechnet.) 4.2 Start- und Meldegebühren der Sparten Bei allen Sparten des Verbandes werden die Start- und Meldegebühren für die Spielsaison und der Turniere nach Erfordernis und gemäß Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung festgelegt. 4.3 Gebühr für Schiedrichter
Diese Gebühr wird von den Vereinen erhoben, die Schiedsrichter zur Leitung von Fußballspielen durch die Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln e. V. in Anspruch nehmen. Sie entfällt, sobald ein Verein einen Sportkameraden zur Ausbildung als Schiedsrichter anmeldet oder einen bereits ausgebildeten Schiedsrichter der Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln zur Leitung von Spielen regelmäßig (mindestens 10 Spiele im Spieljahr) zur Verfügung stellt. 4.4 Spesenordnung für Schiedsrichter für die Saison 2009 Fußball: Die Angleichung der Gebühr erfolgt an die Gebühr des FVM Kreis Köln. Änderungen sind aus dem Terminkalender 2009 zu ersehen.
Die Schiedsrichterspesen bzw. -gebühren sind grundsätzlich vom jeweiligen Platzverein oder der Heimmannschaft zu zahlen. Für die Zahlung von Spesen im BKV Köln sind die jeweils gültigen Steuerrichtlinien vom jeweiligen Empfänger einzuhalten.
Amtliches Organ des WBSV und BKV Köln. Pflichtbezug gemäß der Beschlüsse und Organe des WBSV (veröffentlicht in SiB 7-8/1995). Die Lieferung erfolgt monatlich, bis 3.2009 und schließt die Versand- und Portokosten sowie die Mehrwertsteuer ein. Vorbehaltlich einer Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG. Bei Beginn der Mitgliedschaft beim BKV Köln im laufenden Jahr, wird der Bezugspreis anteilig des jährlichen Bezugspreises auf die restlichen Monate berechnet. Aufgrund der kurzfristigen Änderungen hinsichtlich der verringerten Ausgabe von "SiB" ab dem zweiten Quartal 2009, erhalten Sie die aktuellen Daten und Informationen darüber als Anlage.
Der §23 der Satzung des BKV Köln e. V. sieht Ordnungsgelder vor. 6.1 Ordnungsgelder des Verbandes
6.2 Ordnungsgelder der Sparten 6.2.1 Sparte Fußball
6.2.2 Sparte Golf
6.2.3 Sparte Kegeln
6.2.4 Sparte Tennis
6.2.5 Sparte Tischtennis
6.2.6 Sparte Volleyball
6.3 Ordnungsgelder aus dem Spielbetrieb Nach den entsprechenden gültigen Wettspielordnungen der einzelnen Sparten werden bei Verstößen gegen die Sportgesetze Ordnungsgelder erhoben.
Abgabe der Bestandserhebungsbögen für 2009 15. Januar 2009 Für den nicht vorliegenden Bestandserhebungsbogen ab dem 16. Januar 2009 wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang des Bestandserhebungsbogens. Liegt der Bestandserhebungsbogen nicht rechtzeitig vor, wird die Rechnung nach den Bestandszahlen des Vorjahres angefertigt. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Grundlage ist der 15.01.2009. In Rechnung gestellte Beträge werden bei Nichtzahlung erstmals nach 5 Wochen angemahnt, weitere Mahnungen erfolgen jeweils im Abstand von weiteren 4 Wochen. Folgende Mahngebühren werden vom ursprünglichen Rechnungsbetrag erhoben:
Nach der 3. Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung die gerichtliche Einklagung des Betrages zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten und Gebühren. Die vorstehende Abgabenordnung 2009 umfasst umfasst 3 Seiten plus Anlage Bezugsbeitrag für "SiB".
Köln, den 20.11.2008/ke
BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND KÖLN E. V. Hubert Ballmann |